Ratgeber
Import in die Schweiz: Zoll, MWST und Ablauf
Seit dem 1. Januar 2024 kennt die Schweiz für die meisten Industrieprodukte keinen Einfuhrzoll mehr. Die Verzollung bleibt trotzdem Pflicht: Jede Ware braucht eine Zollanmeldung mit Tarifnummer, und auf praktisch jeder Einfuhr wird Mehrwertsteuer fällig. Dieser Ratgeber zeigt, welche Abgaben anfallen, welche Unterlagen nötig sind und wie der Ablauf für Unternehmen aussieht.

Welche Abgaben beim Import anfallen
Beim Import in die Schweiz setzt sich die Belastung aus mehreren Teilen zusammen. Entscheidend ist, um welche Ware es sich handelt – und damit, unter welcher Tarifnummer sie eingereiht wird.
Seit dem 1. Januar 2024 sind die Industriezölle aufgehoben. Das betrifft die Waren der Kapitel 25 bis 97 des Zolltarifs, mit Ausnahme einiger Produkte der Kapitel 35 und 38. Für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel (vor allem Kapitel 1 bis 24) werden weiterhin Zölle erhoben. Diese werden in der Schweiz in der Regel nach dem Bruttogewicht berechnet, nicht nach dem Warenwert.
| Abgabe | Wann sie anfällt | Hinweis |
|---|---|---|
| Einfuhrzoll | vor allem Agrarprodukte und Lebensmittel | Industrieprodukte seit 2024 zollfrei; Agrarzölle meist nach Bruttogewicht |
| Einfuhrsteuer (MWST) | auf praktisch jede Einfuhr | Normalsatz 8,1 %, reduzierter Satz 2,6 % (seit 1.1.2024) |
| Besondere Abgaben | nur für bestimmte Waren | z. B. Tabak-, Alkohol-, Mineralöl- oder Automobilsteuer |
| Kosten Dienstleister | bei Beauftragung eines Spediteurs | Zollanmeldung, Transport, Vorfinanzierung – je nach Anbieter |
Die Einfuhrsteuer: Sätze und Bemessungsgrundlage
Die Mehrwertsteuer auf eingeführte Waren heisst in der Schweiz Einfuhrsteuer. Sie wird vom Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) erhoben. Seit dem 1. Januar 2024 beträgt der Normalsatz 8,1 %, der reduzierte Satz 2,6 % – dieser gilt zum Beispiel für Lebensmittel.
Grundlage ist das Entgelt, also der Preis, den der Importeur für die Ware bezahlt, oder der Marktwert. Dazu kommen alle Kosten bis zum Bestimmungsort im Inland, soweit sie nicht schon im Preis enthalten sind: Transport, Versicherung, Verpackung, Kosten der Verzollung sowie allfällige Zölle und Gebühren (Art. 54 MWSTG).
Für mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen ist die Einfuhrsteuer in der Regel kein Kostenfaktor: Sie kann meist als Vorsteuer zurückgefordert werden. Wichtig ist, dass das eigene Unternehmen korrekt als Importeur in der Zollanmeldung steht und die elektronische Veranlagungsverfügung aufbewahrt wird.
Tarifnummer: die Grundlage jeder Verzollung
Jede Ware wird in eine achtstellige Schweizer Tarifnummer eingereiht. Die ersten sechs Stellen entsprechen dem internationalen Harmonisierten System (HS). Die Tarifnummer bestimmt, ob ein Zoll anfällt, welcher Mehrwertsteuersatz gilt und ob weitere Vorschriften zu beachten sind.
Das BAZG stellt den Zolltarif «Tares» kostenlos online unter tares.ch zur Verfügung. Bei unklaren Fällen kann eine verbindliche Zolltarifauskunft beantragt werden – per E-Mail mit dem Formular 40.10.
Auch wenn für ein Industrieprodukt kein Zoll mehr anfällt, bleibt die Zollanmeldung mit korrekter Tarifnummer Pflicht. Eine falsche Einreihung kann zu Nachforderungen führen.
Der Ablauf Schritt für Schritt
So läuft ein typischer Import für ein Unternehmen in der Schweiz ab – vom Einkauf bis zur Buchhaltung.
- 01Ware und Tarifnummer klären
Produkt genau beschreiben (Material, Verwendung, Zusammensetzung) und die Tarifnummer in Tares bestimmen. Daraus ergibt sich, ob Zoll, besondere Abgaben oder Bewilligungen anfallen.
- 02Lieferbedingungen festlegen
Mit dem Lieferanten die Incoterms vereinbaren: Wer organisiert den Transport, wer trägt die Kosten und wer verzollt? Das beeinflusst auch die Bemessungsgrundlage der Einfuhrsteuer.
- 03Dokumente vorbereiten
Handelsrechnung mit Warenbeschreibung, Wert, Währung und Ursprungsland, dazu Packliste und Transportdokumente. Bei Agrarprodukten gegebenenfalls einen Ursprungsnachweis für Zollpräferenzen.
- 04Spediteur oder Zolldienstleister beauftragen
Die meisten Unternehmen lassen die Zollanmeldung von einem Spediteur erstellen. Er meldet die Ware elektronisch beim BAZG an und koordiniert den Grenzübertritt.
- 05Zollanmeldung und Grenzübertritt
Die Ware wird vor dem Grenzübertritt angemeldet. Nach Annahme der Anmeldung und allfälliger Kontrolle wird sie freigegeben.
- 06Abgaben bezahlen und verbuchen
Zoll und Einfuhrsteuer werden über das Zollkonto (ZAZ) des Importeurs oder des Spediteurs abgerechnet. Die elektronische Veranlagungsverfügung dient als Beleg für den Vorsteuerabzug.
Zollanmeldung, Passar und das Zollkonto ZAZ
Die Zollanmeldung erfolgt elektronisch. Das BAZG stellt dabei schrittweise auf das neue Warenverkehrssystem Passar um: Transit und Ausfuhr laufen bereits vollständig über Passar. Für die Einfuhr ist Passar 2.0 seit dem zweiten Quartal 2026 im Pilotbetrieb; die meisten Unternehmen melden Importe weiterhin über e-dec Import an. Während einer Übergangsphase laufen beide Systeme parallel.
Wer regelmässig importiert, profitiert vom zentralisierten Abrechnungsverfahren ZAZ (Zollkonto). Die Einfuhrabgaben müssen nicht an der Grenze bezahlt werden, die Abwicklung ist bargeldlos, und die Veranlagungsverfügungen stehen digital zum Download bereit. Viele Spediteure verzollen über ihr eigenes ZAZ-Konto und verrechnen die Abgaben weiter.
Stand September 2026 – Details können sich ändern; massgeblich sind die Angaben des BAZG.
Worauf Unternehmen zusätzlich achten sollten
Neben Zoll und Mehrwertsteuer gibt es beim Import weitere Punkte, die oft unterschätzt werden.
- Nichtzollrechtliche Vorschriften: Für manche Waren gelten Bestimmungen anderer Behörden, etwa zu Lebensmitteln, Produktsicherheit oder Kennzeichnung.
- Ursprung: Für zollfreie Industrieprodukte ist der Ursprungsnachweis bei der Einfuhr keine Voraussetzung mehr. Bei Agrarprodukten kann er über ein Freihandelsabkommen einen tieferen Zoll ermöglichen.
- Warenwert und Rechnung: Unvollständige oder unklare Rechnungen sind eine häufige Ursache für Verzögerungen an der Grenze.
- Aufbewahrung: Veranlagungsverfügungen und Belege gehören in die Buchhaltung – sie sind die Grundlage für den Vorsteuerabzug.
Wie ZETA Importe begleitet
Die ZETA GmbH aus Zürich ist im internationalen Handel sowie im Import und Export tätig. Wir organisieren Einfuhren in die Schweiz gemeinsam mit erfahrenen Spediteuren und Zolldienstleistern: von der Abklärung der Ware über die Abstimmung mit dem Lieferanten bis zur Lieferung.
Wir ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung. Unser Beitrag ist die Koordination – damit Dokumente, Transport und Verzollung zusammenpassen und Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren können.
Häufige Fragen
Gibt es in der Schweiz noch einen Einfuhrzoll?
Für Industrieprodukte (Kapitel 25–97, mit wenigen Ausnahmen in den Kapiteln 35 und 38) wurden die Zölle am 1. Januar 2024 aufgehoben. Für Agrarprodukte und Lebensmittel fallen weiterhin Zölle an.
Wie hoch ist die Importsteuer in der Schweiz?
Die Einfuhrsteuer entspricht der Mehrwertsteuer: 8,1 % Normalsatz, 2,6 % reduzierter Satz, etwa für Lebensmittel. Berechnet wird sie auf dem Warenwert inklusive Kosten bis zum Bestimmungsort in der Schweiz.
Muss ich zollfreie Waren trotzdem anmelden?
Ja. Die Pflicht zur Zollanmeldung mit korrekter Tarifnummer besteht unabhängig davon, ob ein Zoll anfällt. Die Einfuhrsteuer wird ebenfalls bei der Verzollung erhoben.
Kann ich die Einfuhrsteuer zurückfordern?
Mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen können die Einfuhrsteuer in der Regel als Vorsteuer geltend machen. Voraussetzung ist unter anderem die Veranlagungsverfügung auf den eigenen Namen.
Brauche ich einen Spediteur für die Verzollung?
Nicht zwingend, aber üblich. Spediteure erstellen die elektronische Zollanmeldung, koordinieren den Grenzübertritt und rechnen die Abgaben oft über ihr Zollkonto ab.



